In der Krummhörn dienen Ruhezonen primär dem Schutz des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzender Vogelschutzgebiete vor Störungen. Diese Gebiete sind besonders wichtig als Rast- und Überwinterungsplatz für nordische Gänse, Enten und Limikolen, aber auch als Brutgebiet für Wiesenvögel wie Wiesenweihen und Schilfrohrsänger.
Es werden störungsfreie Ruhezonen in Salzwiesen, Feuchtgrünland und Röhrichten erhalten, um Nahrungshabitate und Flugkorridore zu sichern. Das Betreten ist verboten.
An allen Deichen ist lt. Deichacht das Mitführen von Hunden gemäß Nieders. Deichgesetz verboten. In der Vergangenheit ist es leider immer wieder vorgekommen, dass Schafe durch freilaufende Hunde gehetzt wurden und dadurch starben. Weiterhin können durch hinterlassenen Kot der Hunde Krankheitserreger übertragen werden.
Einige Bereiche (Campener Leuchtturm bis Campingplatz Upleward, alter Deich in Greetsiel) sind in Absprache mit den Schäfereien für das Mitführen von Hunden (Angeleint) freigegeben. Den Weisungen der Schäfer und der Deichachtsbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.
